Bericht aus dem Bundestag – 21.02.2020

Etablierte Parteien instrumentalisieren die Mordnacht von Hanau.

Mittwochnacht hat ein Mann in Hanau zehn Menschen in Shisha Bars, danach seine Mutter, und dann sich selbst getötet. Meine Gedanken und mein Mitgefühl gehören den Opfern und den Angehörigen. Der psychotische Attentäter und Rassist glaubte laut Manifest, „Geheimorganisationen“ könnten seine „Gedanken lesen“ und im Traum mit ihm sprechen. Auch weitere Auszüge seiner Texte geben Aufschluss darüber, dass der Mann schwer psychisch krank war. Die Wahnsinnstat erfüllt mich mit Wut und Abscheu.

Leider wird diese Tat auf sehr durchsichtige Weise parteipolitisch instrumentalisiert im Kampf „gegen rechts“. Es zeugt nicht von Anstand, wenn die Bundeskanzlerin, ihre Parteifreunde und viele weitere Politiker der etablierten Parteien dieses Verbrechen für ihren politischen Kampf gegen eine demokratische Partei missbrauchen, indem sie versuchen, der AfD eine Mitschuld zu geben. Wörtlich erklärte Merkel nach dem Amoklauf: „Wir stellen uns denen, die versuchen, in Deutschland zu spalten, mit aller Kraft und Entschlossenheit entgegen.” Die AfD spaltet nicht, die Bundeskanzlerin hat unser Land gespalten.

Der Generalbundesanwalt hat bestätigt, dass die Bundesanwaltschaft schon im vergangenen November ein Schreiben mit Texten voller Verfolgungswahn und dem kranken Weltbild des Mordschützen von Hanau erhalten hat. Trotzdem ist nichts geschehen. Er ist offensichtlich nicht überwacht worden, sein Waffenschein ist nicht eingezogen worden – das ist ein totales Versagen der Bundesbehörden. Die richtige Reaktion ist jetzt nicht, dieses furchtbaren Verbrechen parteipolitisch gegen die AfD zu instrumentalisieren. Die Forderung, über die wir jetzt sprechen müssen, ist der Rücktritt des Generalbundesanwaltes. Mehr dazu im Video hier oder hier.

 
 

EU will mehr Geld von Deutschland.

Seit gestern läuft der Streit um das neue EU-Budget für die nächsten sieben Jahre. Die EU will noch mehr Geld als bisher schon – trotz des Austritt Großbritanniens. Der Präsident des Europäischen Rates, Charles Michel, hat ein „Kompromissangebot“ gemacht, das EU-Nettozahler und -profiteure zusammenbringen soll.

Der Vorschlag lautet, dass die EU-Mitgliedsländer 1,074 Prozent ihrer Wirtschaftsleistung als EU-Beitrag zahlen und die Rabatte der Nettozahler entfallen sollen. Dies würde insbesondere Deutschland, als größten Nettozahler, stark treffen. Damit würde Deutschland jährlich 40 Milliarden Euro zahlen – in etwa so viel wie der Bund aktuell für Bildung, Gesundheit und Landwirtschaft zusammen ausgibt.

Über die sieben Jahre des Budgets gerechnet wär dies eine Mehrbelastung des deutschen Steuerzahlers von satten 84 Milliarden Euro. Für die AfD ist dies absolut inakzeptabel. Es wäre die Aufgabe der Bundesregierung nicht nur diesen „Kompromiss“ entschieden abzulehnen, sondern eine starke Minderung des deutschen Beitrags sowie der Größe des gesamten EU-Budgets zu fordern.

 

 

Keine Steuerzahlerhaftung für Gutmenschen.

21.698.509 Euro haben und Bund und Länder an Flüchtlingsbürgen gezahlt – seitdem die Bundesregierung die Übernahme der Kosten durch den Steuerzahler beschlossen hat. Zehntausende Bürger hatten die Bürgschaft für „Flüchtlinge“ übernommen.

Als immer mehr dieser Gutmenschen ihre Bürgschaft auch mit Geld bedienen mussten, lief die Kampagne der Asylindustrie an und die Bundesregierung folgte deren Wünschen. Seitdem werden die Bürgschaften auf Antrag durch den Steuerzahler beglichen.

Die AfD lehnte schon damals die Steuerzahlerhaftung ab und tut dies noch heute. Was bei Banken gilt, muss auch bei Flüchtlingsbürgen gelten: Für private Risiken muss auch privat gehaftet werden.

 
 
 
Bundesregierung beschränkt das Internet noch weiter.
 

Die GroKo beschließt ein noch  schärferes NetzDG. Am Mittwoch ist das Maßnahmenpaket zu einer weiteren Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) vom Kabinett beschlossen worden. Nun muss der Bundestag entscheiden, ob die Änderungen in Kraft treten können, um noch mehr Zensur gegen Andersdenkende und vor allem gegen die AfD zu ermöglichen. Kritiker an der Verschärfung gibt es viele. Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz spricht  von „gravierenden Eingriffen in die Grundrechte“, bei denen es zweifelhaft sei, dass sie mit dem Grundgesetz vereinbar seien.

 

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