BEATRIX
VON STORCH
Mitglied des Deutschen Bundestages
Stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion
Antisemitismusbeauftragte der AfD
1. der Wagen ein Fraktionswagen ist. Den fahre sie nicht privat. Und
2. sie damit auf einer Wahlkampfveranstaltung war. Wenn das wahr ist, macht es die ganze Sache noch sehr viel schlimmer. Denn das wäre dann nicht nur unmoralisch sondern auch illegal. Wahlkampfveranstaltungen sind Partei- Veranstaltungen. Dafür dürfen Fraktionsmittel nicht verwendet werden.
Ich werde in der Sache nachgehen.
Die wertvollen Fakten-Checker haben erbracht: Es war „nur“ der Dienstwagen der Fraktion. Und kein Privatwagen. Die Doppel-Moral trifft also die ganze Fraktion und nicht nur HR. Aber ich habe dann doch noch eine Frage Heidi Reichinnek: Stimmt es wirklich, dass Sie mit einem FRAKTIONS-Wagen auf einer Wahlkampfveranstaltung waren? Denn dann wäre die Nutzung illegal. Wahlkampf = Parteiangelegenheit. Danke für Ihre Antwort.
Und: „Dienstwagen-Posse um Heidi Reichinnek: Darf eine Linke Luxus?“
Kurze Antwort: Nein. Darf sie nicht.
1. Wer gegen den Kapitalismus ist, muss Trabbi fahren und nicht Audi .
2. Wer Reiche erschießen will, darf nicht für 100.000 Euro ein Auto kaufen. (Und auch nicht leasen!)
3. Wer Tempolimit will, kann nicht ein Auto mit 250 km/h-Spitze fahren.
4. Wer die Bürger in den ÖPNV zwingen will und ihnen Diesel und Verbrenner madig macht, soll U-Bahn fahren. Oder Lastenfahrrad.
Haben wir uns verstanden?
Ach ja: „Die Linksfraktion wollte sich nicht zu dem Vorgang äußern, auch nicht dazu, ob das Kennzeichen echt oder eine Fälschung ist.“ q.e.d. Danke also für konkludente Bestätigung.
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