Beatrix von Storch: „FDP und Grüne verletzten Elternrechte und missbrauchen Kinder und Jugendliche für ihre menschenverachtende Gender-Machbarkeitsideologie“

Pressemitteilung, 21.10.2021

Beatrix von Storch: „FDP und Grüne verletzten Elternrechte und missbrauchen Kinder und Jugendliche für ihre menschenverachtende Gender-Machbarkeitsideologie

Grüne und FDP wollen nach einem Bericht der WELT die Änderung des Geschlechtseintrags ins subjektive Belieben stellen. Rein durch Willenserklärung und ohne jede Begutachtung soll sich jeder nach seinem Gefühl standesamtlich als “Mann, “Frau” oder “divers” eintragen lassen können. Die Umdefinition des eigenen Geschlechts soll auch Jugendlichen ab dem Alter von 14 Jahren ermöglicht werden – auch gegen den Willen ihrer Eltern. 

Beatrix von Storch, stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, erklärt:

“Wenn FDP und Grüne jetzt die freie Geschlechtswahl für Jugendliche bei den Ampel-Verhandlungen einfordern, wird der nächste logische Schritt die sogenannte Geschlechtsangleichung sein. Dahinter steht ein Menschenbild, das Kinder und Jugendliche einer menschenverachtenden Machbarkeitsideologie ausliefert. In der vergangenen Legislatur haben wir als AfD im Bundestag dagegen gestimmt, schon Kinder ab 14 Jahren auf ihren Wunsch ‘geschlechtsangleichend’ behandeln zu lassen. https://dserver.bundestag.de/btd/19/297/1929773.pdf

Mitten in der Pubertät sollen, so wollen es Grüne und FDP, Kinder mit Pubertätsblockern und gegengeschlechtlichen Hormonen manipuliert werden. Im Anschluss sollen sie als (minderjährige) Jugendliche ihrer Geschlechtsorgane beraubt werden, um eine neue Identität anzunehmen. Diese Selbstverstümmelung soll auch gegen den Rat von Psychotherapeuten und gegen den Willen ihrer Eltern ermöglicht werden. Die Launen unreifer Jugendlicher, durch unrealistische, mediale Schönheitsideale verwirrt, werden so von radikalen Ideologen und Interessensgruppen für deren Genderutopie von der Beliebigkeit des Geschlechts missbraucht. Das lehnen wird als AfD strikt ab, denn auch mit 14 Jahren sind Kinder und Jugendliche nicht in der Lage, die Tragweite einer medizinischen Geschlechtsumwandlung abzusehen. Wer aus guten Gründen erst mit 18 unbeschränkt geschäftsfähig ist (Stichwort:  geistige Reife und Jugendschutz, z. B. beim Alkohol), kann nicht mit 14 eine Entscheidung solcher Tragweite selbst treffen. Deshalb fordern wir, die Behandlung von Kindern mit Pubertätsblockern ebenso zu unterbinden wie die Verstümmelung von Minderjährigen durch chirurgische Eingriffe, die das Geburtsgeschlecht auslöschen sollen.”

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