Pressemitteilung, 26.01.2021
Beatrix von Storch: „EuGH-Urteil stärkt Bedeutung von Bargeld“
Ein Mitgliedstaat des Euro-Währungsgebiets kann laut EuGH seine Verwaltung zur Annahme von Barzahlungen verpflichten.
Beatrix von Storch, stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, erklärt zum heutigen EuGH-Urteil:
„Mit diesem EuGH-Urteil gibt es keinen Freibrief mehr für die Bargeld-Feinde im Euro-Währungsraum, das Bargeld und damit die Freiheit der Bürger sukzessive abzuschaffen. Den deutschen Klägern vor dem EuGH ist es damit gelungen, diejenigen auszubremsen, die das Bargeld immer weiter zurückdrängen wollen, weil Bargeld die einzige Möglichkeit ist, die wir haben, um unsere finanzielle Privatsphäre zu verteidigen. Der elektronische Zahlungsverkehr hilft dem Staat bei der Überwachung der Geldströme, hingegen lässt sich der Bargeldverkehr schwieriger überwachen. Zudem hilft die schrittweise Abschaffung des Bargeldes der Einführung einer weitreichenden negativen Zinslandschaft. Dies streben die Zentralbanken vor allem wegen der enormen Überschuldung an. Mit diesem Urteil ist der Vormarsch der Bargeld-Abschaffer erst einmal gestoppt worden.“