Pressemitteilung, 02.10.2020
Beatrix von Storch: „AfD wirkt – auch beim Hisbollah-Verbot der Bundesregierung“
Das Bundesinnenministerium will die Hisbollah laut einem Bericht des Magazins „Der Spiegel“ auf die Terrorliste der EU setzen. Bisher gilt in Deutschland für die Schiiten-Organisation nur ein Betätigungsverbot, aber kein Organisationsverbot. „Hisbollah ist eine terroristische Organisation“, so Innenstaatssekretär Hans-Georg Engelke. Während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft setze man sich dafür ein, dass die Hisbollah in Gänze auf die EU-Terrorliste komme.
Beatrix von Storch, stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, erklärt:
„Als AfD haben wir das Hisbollah-Verbot schon seit langem verlangt[1] und die Bundesregierung zu Beginn dieses Jahres aufgefordert, die deutsche EU-Ratspräsidentschaft zu nutzen[2], um die Hisbollah auf die EU-Terrorliste zu setzen: Die Organisation der Judenhasser und Feinde Israels hat kein Existenzrecht in Deutschland und Europa. Dieser Argumentation der AfD kann sich die Bundesregierung nicht länger verschließen. Endlich hat sich auch in der GroKo die Einsicht durchgesetzt, dass die islamistische Terrororganisation Hisbollah auf die EU-Terrorliste kommen muss – mit dem Ziel, sie als Organisation EU-weit zu verbieten. Man kann bei einer Terrororganisation wie der Hisbollah nicht zwischen einem politischen (als Organisation erlaubten) und einem militärischen (verbotenen) Arm unterscheiden. Als AfD haben wir mehrfach im Bundestag versucht, die etablierten Parteien zu überzeugen, die Hisbollah in Gänze zu verbieten. Der Druck auf die Bundesregierung wurde auf Dauer zu groß, als dass man die Organisation hätte weiter ihren Terror fortsetzen lassen können. Man sieht: AfD wirkt.
[1] Antrag der AfD-Bundestagsfraktion für ein Verbot der Hisbollah vom 5. Juni 2019 (Bundestagsdrucksache 19/10624)
[2] „… die Hisbollah im Ganzen auf die Terrorliste der EU zu setzen“, Antrag der AfD-Bundestagsfraktion Das Verhältnis zwischen der EU und Israel verbessern, vom 29.01.2020 (Bundestagsdrucksache 19/16855)