Bericht aus dem Bundestag – 12.06.2020

Illegale Migration setzt sich fort.

 
In den ersten fünf Monaten des Jahres hat sich die Zahl der Bootsmigranten, die in Italien ankommen, gegenüber dem Vorjahrszeitraum fast verdreifacht. Die meisten Migranten stammten aus Bangladesch, Tunesien und von der Elfenbeinküste. In Libyen warteten 20.000 Personen, die nach Italien wollten, zitierte die Tageszeitung Il Giornale den italienischen Geheimdienst.

Diese Zahlen und die Warnung des italienischen Geheimdienst zeigen, dass der Migrationsdruck weiterhin real ist und der deutsche Migrationsmagnet wirkt. Die Bundesregierung hat in der Migrationspolitik dabei einmal mehr ihre Doppelmoral gezeigt. Corona führte zu extremen Freiheitseinschränkungen und Grenzschließungen für Urlauber und Pendler, die illegale Migration wurde aber weiterhin nicht unterbunden.

Da ist es auch nicht verwunderlich, dass der Migrationsstrom nach Europa nicht abreist. Nur eine Zurückweisung illegaler Migranten an der deutschen Grenze stoppt die illegale Migration und führt dann – durch eine Kettenreaktion – zur Schließung der europäischen Außengrenze. (Link zum Thema hier)

 

 

2019: Mehr als jeder Dritte Asylbewerber reiste per Flugzeug ein.
 

Mehr als jeder dritte Asylbewerber kam laut Eigenauskunft mit dem Flugzeug in der Bundesrepublik an, so die WELT. In der ersten großen Reisewegbefragung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), erklärten 15.401 volljährige Asylerstantragsteller des Jahres 2019, auf dem Luftweg nach Deutschland eingereist zu sein.

Das BAMF befragt überhaupt erst seit April 2019 alle erwachsenen Schutzsuchenden zu ihrem Reiseweg. Zuvor waren es kleinere Stichproben einiger Herkunftsländer. Mit Bezug darauf hatte BAMF-Präsident Hans-Eckhard Sommer schon im März vergangenen Jahres gesagt, dass etwa ein Drittel angebe, über Flughäfen eingereist zu sein. Das BAMF gibt aber auf Anfrage nicht an, wie viele Antragsteller unerlaubt und wie viele legal – mit Visum für Ausbildung, Besuch oder Familiennachzug – eingereist sind. Seit Jahren weigert sich die Bundesregierung offenzulegen, in welchem Umfang Migranten per Visum ankommen, die unmittelbar oder nach Ablauf ihres Visums Asyl beantragen.

Entweder wollen die Bundesregierung und die Ministerien selbst nicht genau wissen, wie bedeutend das Phänomen „Asylantrag nach Visum“ ist, oder sie wollen diese Informationen der Öffentlichkeit vorenthalten. Die Bundespolizei verweist darauf, dass unerlaubte Einreisen mit erschlichenen Visa oder gefälschten Dokumenten „nur erschwert zum Zeitpunkt der Einreise an den Flughäfen festgestellt werden können“, da bei Flügen innerhalb des Schengen-Raumes in der Regel „keine grenzpolizeilichen Kontrollen stattfinden“. Damit zeigt sich erneut: Grenzkontrollen sind richtig und wichtig. Wir werden bei dieser Angelegenheit dran bleiben und das Handeln und die Intransparenz der Regierung genau kontrollieren. (Link zum Thema hier)

 

 

Totalitarismus stoppen.

Klassiker wie „Vom Winde verweht“ verbannt, Kolumbus-Statuen geköpft, Adidas führt eine Ethno-Quoten für Beschäftigte ein – das sind nur einige der Nachrichten derzeit. Das ist Kulturmarxismus, der sich als „Anti-Rassismus“ tarnt und der Weg in einen neuen Totalitarismus mit Sprach- und Gedankenpolizei. Diese gefährliche Entwicklung hin zu totalitären Denk- und Strukturmustern muss gestoppt werden. (Link zum Thema hier)

 

 

Kinder schützen statt die Täter.
 

Trotz der neuen Fälle rund um das Kinderschänder-Netzwerk aus Münster und die Enthüllungen über den Gymnasiallehrer Holger P. (37), der trotz des Missbrauchs seines eigenen Sohnes auf Bewährung freikam, lehnte SPD-Justizministerin Christine Lambrecht es bisher weiter strikt ab, sexuellen Missbrauch von Kindern grundsätzlich als Verbrechen (statt Vergehen) einzustufen. Nun scheint sie aufgrund des massiven Druckes von außen nachzugeben. Es war aber mal wieder das altbekannte Muster: Täterschutz vor Opferschutz. Statt härter gegen Kinderschänder vorzugehen, kümmerte sich Lambrecht diese Woche lieber um die Frauenquote. Hat noch jemand Fragen zu dieser SPD und ihrem Personal?
 
 
 
 

AfD gewinnt gegen Seehofer.

Diese Woche gewann die AfD einen Rechtsstreit gegen Bundesinnenminister Seehofer (CSU). Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass Seehofer als Minister gegen das für ihn geltende Neutralitätsgebot verstoßen und die AfD somit in ihrer Chancengleichheit verletzt habe. Der Fall dreht sich um ein Interview, das er im September 2018 der Deutschen Presseagentur gegeben hatte. Darin beleidigte er unsere AfD unter anderem als “staatszersetzend”. Seehofer ließ jenes Interview später dann auch auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums online stellen. (Link zum Thema hier)

Die Aussage ansich ist rechtlich in Ordnung, da ein Regierungsmitglied außerhalb seiner amtlichen Funktion weiterhin am politischen Meinungskampf teilnehmen kann. Durch die Veröffentlichung griff Seehofer allerdings auf Ressourcen zurück, die ihm allein aufgrund seines Regierungsamts zu Verfügung stehen. Da er diese Möglichkeit im politischen Meinungskampf missbrauchte, erging nun das erfreuliche Urteil. Das Bundesverfassungsgericht begründet sein Urteil folgendermaßen: “Staatsorgane haben als solche allen zu dienen und sich neutral zu verhalten. Einseitige Parteinahmen während des Wahlkampfs verstoßen gegen die Neutralität des Staates gegenüber politischen Parteien und verletzen die Integrität der Willensbildung des Volkes durch Wahlen und Abstimmungen.” Ein guter Tag für den Rechtsstaat und unsere AfD.

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