Bericht aus dem Bundestag – 01.02.2019

Untersuchungsausschuss Breitscheidplatz: Anschlag war absehbar.

Wie in jeder Sitzungswoche war auch der gestrige Donnerstag wieder hauptsächlich dem Untersuchungsausschuss „Breitscheidplatz“ gewidmet. Es wurden zwei Zeugen vernommen, deren Aussageverhalten unterschiedlicher kaum hätte sein können.

Zunächst wurde eine Sachbearbeiterin vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vernommen, die für Ihre Behörde als Verbindungsbeamtin beim “Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum” (GTAZ) tätig ist. Das GTAZ ist ein Zusammenschluss aller deutschen Sicherheitsbehörden, das den Austausch und die Zusammenarbeit im Kampf gegen den islamischen Terrorismus verbessern soll.

In dieser Funktion hat die Zeugin M. an wohl fast allen Sitzungen im Jahr 2016 teilgenommen, in denen der spätere Attentäter Anis Amri thematisiert wurde. Dennoch blieb sie knapp 4 Stunden lang bei ihrer Behauptung, keinerlei Erinnerungen mehr an die Inhalte der Sitzungen zu haben. Zwar ist sie als Verbindungsbeamtin tatsächlich für die Koordination und Vermittlung zwischen den einzelnen Behörden zuständig, dennoch ist ihre vollkommene Ahnungslosigkeit kaum zu glauben.

Ganz anders trat die zweite Zeugin auf. Diese war zur Zeit der Flüchtlingskrise in der Ausländerbehörde der Stadt Oberhausen tätig. Dort hatte sich Amri unter einer falschen Identität erneut registrieren lassen, was allerdings später aufflog. Beeindruckenderweise konnte sie sich tatsächlich an Amri erinnern, der doch nur einer von tausenden Asylbewerbern vor ihrer Tür war. In ihrer vitalen und offenen Art nahm sie kein Blatt vor den Mund und schilderte dem Ausschuss eindrucksvoll von der Zeit des massenhaften Andrangs: dass die Praxis des alten Asyl-Systems mit einer solchen Menge an Menschen nicht funktionieren konnte war jedem klar. Nachdem was Sie und ihre Kollegen tagtäglich erlebten, dachten sie sich bereits damals: „irgendwann knallts!“.

 

Bundesamt für Verfassungsschutz wird zum Bundesamt für Fundamentalismus-Schutz.

Das Anti-AfD-Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz wurde nun durch netzpolitik.org veröffentlicht. Gut so, denn ohne deren Leak hätten wir als Betroffene das Gutachten immer noch nicht vorliegen. Es ist nichts anderes als ein Skandal, dass es wohl bewusst an die Medien durchgestochen wurde, während die Partei, die es eigentlich betrifft noch immer keine offizielle Einsicht bekommt.

Jetzt kann jeder sehen, wie schlampig, inkompetent und parteiisch der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, vorgeht. Es ist nicht weniger als ein rechtspolitischer Amoklauf. Jedwede Islamkritik wird unter Generalverdacht der Verfassungswidrigkeit gestellt. Der Verfassungsschutz „prüft“ ausgerechnet die, die den islamischen Fundamentalismus stoppen wollen. Damit schützt er den islamischen Fundamentalismus vor Kritik. Herr Haldenwang macht damit das Bundesamt für Verfassungsschutz zum Bundesamt für Fundamentalismus-Schutz. Meine Videobotschaft zum Thema finden Sie hier. Meinen Blogbeitrag zum Thema finden Sie hier.

 

 

Bundesregierung verteuert die Strompreise noch weiter.

 

Die Kohlekommission hat am vergangenen Wochenende den Kohleausstieg bis 2038 beschlossen. Dabei werden Hilfen von 40 Milliarden Euro an Braunkohle-Bundesländer fließen, Stromsubventionen von bis zu 32 Milliarden Euro und eine Rentenbezuschussung von fünf Milliarden Euro. Zusammengerechnet kostet das Ganze den Steuerzahler also bis zu 77 Milliarden Euro.

Aber das sind nur die Zahlen, die die Kommission für den Steuerzahler berechnet. Der – trotz 32 Milliarden Euro Subventionen – steigende Strompreis ist ebenso ein Kostenpunkt dieses Teils der Energiewende wie auch die daraus folgende Arbeitslosigkeit. Denn die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands wird durch einen noch weiter steigenden Strompreis noch mehr leiden und besonders stromintensive Unternehmen vor große Probleme stellen.

Die AfD lehnt den Kohleausstieg mit aller Deutlichkeit ab. Bereits jetzt hat die Energiewende schweren finanziellen, technologischen und kulturlandschaftlichen Schaden angerichtet, den die Bürger auf jeder Stromrechnung und jeder Fahrt durch das Land sehen und fühlen können. Eine Industrienation wie Deutschland ist aber angewiesen auf eine günstige und sichere Stromversorgung sowie ein forschungsfreundliches Klima. All das gibt es aber nur mit der Verstromung von Kohle und Uran. Deswegen setzt sich die Alternative für Deutschland für die Beibehaltung der Kohlekraft und den Wiedereinstieg in die sichere und saubere deutsche Kernkraft ein.

 

 

Bundesregierung: Eingriffe in die Religionsfreiheit können gerechtfertigt sein.

Im Prüfbericht des Bundesverfassungsschutzes ist zu lesen, dass allein die Vorgabe „moderner Lehrpläne“ im islamischen Religionsunterricht an deutschen Schulen und Lehrstühlen für Islamwissenschaft „teilweise ebenfalls einen Eingriff in die Religionsfreiheit nach Art. 4 GG darstellen“ – das heißt verfassungswidrig sein könnte.

Auf meine Frage an die Bundesregierung am Mittwoch, ob sie diese Position teilt, war die Antwort des zuständigen Staatssekretärs: Solche Eingriffe in die Religionsfreiheit können gerechtfertigt sein und sind damit nicht verfassungswidrig. 

Die Antwort widerspricht klar dem Tenor des Gutachtens des Bundesverfassungsschutzes. Demnach soll die Forderung nach modernen Lehrplänen für islamischen Religionsunterricht ein Eingriff in die Religionsfreiheit sein, der als islamfeindlich und damit verfassungsfeindlich bewertet wird.

Das sieht die Bundesregierung anders: Eingriffe in die Religionsfreiheit können sehr wohl gerechtfertigt und verfassungskonform sei. Damit lässt sich die Behauptung nicht mehr aufrechterhalten, dass die Forderungen der AfD nach einem Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst oder dem Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit oder dem Minarett verfassungswidrig seien. Denn die AfD-Forderungen betreffen nur äußere Ausdrucksformen des Islam. Dagegen meint die Bundesregierung, dass sogar Eingriffe in den Glaubensinhalt durch die Vorgabe moderner Lehrpläne gerechtfertigt und verfassungsgemäß sein können. Die Bundesregierung legitimiert also ausdrücklich auch rechtlich weitergehende Maßnahmen als sie von der AfD gefordert werden. Meine Frage an die Bundesregierung im Video finden Sie hier.

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