Bericht aus dem Bundestag – 23.11.2018

Die Umsiedlungshybris der UN – Flüchtlingspakt verhindern.

Der Migrationspakt ist noch nicht verabschiedet, da soll schon eine zweite Vereinbarung zur Umsiedlung von Flüchtlingen verabschiedet werden. Beide Pakte gehören zusammen und gehen gemeinsam zurück auf ein Gipfeltreffen der Vereinten Nationen im September 2016, das auf eine forcierte Lenkung von Migrationsströmen in die westlichen Wohlfahrtstaaten abzielte. Während der Migrationspakt nach offizieller Lesart vor allem die Arbeitsmigration betrifft, zielt der Flüchtlingspakt offiziell auf Kriegsflüchtlinge und politisch Verfolgte ab. 

Der neue Pakt bezieht sich auf die Genfer Flüchtlingskonvention, verändert diese jedoch gravierend: Die Nachbarstaaten von Krisengebieten, die bisher primär zuständig für die Flüchtlingsaufnahme waren, sollen durch eine Umverteilung von Flüchtlingen entlastet werden. Das ist im Interesse z. B. der Türkei, des Libanon oder auch Pakistans, die dementsprechend den Pakt befürworten. 

Flucht und Migration erscheinen in dem Pakt als ein quasi-natürliches Schicksal, das nicht in seinen Ursachen zu bekämpfen, sondern zu „managen“ ist. Daraus resultiert die Forderung zur Umsiedlung, die von der UN-Bürokratie gesteuert werden soll. Die logische Folge (die natürlich unausgesprochen bleibt) dieses technokratischen Ansatzes ist eine Umgehung der demokratischen Willensbildung in den betroffenen Neuansiedlungsstaaten.

Die Folge wird selbstverständlich ein noch höherer Migrationsdruck auf Staaten wie Deutschland sein. Deutschland sollte dem Beispiel der USA folgen und den Pakt ablehnen. Trotz aller Gefahren und politischen Verwerfungen setzt die Bundesregierung aber weiter auf ihren Kurs der „Öffnung“ Deutschlands für praktisch alle Arten von Immigration. Mit Hilfe der neuen UN-Pakte zur Forcierung der Völkerwanderung nach Deutschland wird nationales Recht ausgehebelt, bisher illegale Migration sukzessive legalisiert und – ganz offiziell – Umsiedlung betrieben.

 

Wahl Harbarths ist Schlag gegen Rechtsstaat und Gewaltenteilung.

Die Fraktionen der Altparteien haben gestern den CDU-Fraktionsvize Stephan Harbarth zum Richter im Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Morgen entscheidet auch noch der Bundesrat über seine Vizepräsidentschaft, es wird aber eine Formsache sein. Als Vizepräsident wäre er dann Anwärter auf die Präsidentschaft des Gerichts, die 2020 vakant wird. Harbarth ist nur Rechtsanwalt, ohne echte Qualifikation im öffentlichen Recht oder ein Richteramt im bisherigen Lebenslauf.  

Es sollte allerdings gelten, dass in einer funktionierenden Demokratie gesetzgebende und rechtssprechende Gewalt strikt getrennt sind. In Deutschland hingegen lässt sich ein stellvertretender Fraktionsvorsitzende von CDU/CSU ohne echte Qualifikation ins Verfassungsgericht wählen. Objektive Kontrolle von Parlament und Regierung durch die Justiz wird damit unmöglich.
 
Die Gewaltenteilung wird damit in Deutschland immer mehr zur Makulatur. Die AfD lehnt diese Wahl klar ab. Allein das schnelle und intransparente Durchpeitschen ohne Möglichkeit der Vorbereitung ist abzulehnen. Diese Überrumpelungstaktik sollte anscheinend alle Kritiker in den eigenen Reihen zur Ruhe bringen. Demokratie und Rechtsstaat sind mit der heutigen Entscheidung auf jeden Fall nicht gestärkt worden.

 

Europa der Vaterländer statt EU-Bundesstaat.

Die EU-Wahl im Mai 2019 wird die politischen Verhältnisse im EU-Parlament verschieben. Es wird ein deutliches Signal sein, dass der bisherige Weg der EU zum EU-Bundesstaat ein Ende haben muss.

Die Rechte und Kompetenzen der EU müssen zurückgefahren und wieder an die Nationalstaaten zurückgegeben werden. Demokratie ist nur auf nationalstaatlicher Ebene möglich.

Die AfD will ein Europa der Vaterländer und der souveränen Demokratien, die auf Augenhöhe miteinander agieren.

Mein Interview mit phoenix am Rande des Parteitages finden Sie hier.

 

Linksterrorismus im Hambacher Forst.

Der Linksextremismus ist eine Gefahr, die durch die Verharmlosung noch größer wird. Diese Verharmlosung wird von den linken Parteien betrieben, aber auch von weiten Teilen der Presse. Viele von ihnen glauben, dass es sich bei der linken Gewalt um „gute“ Gewalt handelt. Es gibt aber keine gute oder schlechte Gewalt. Extremisten sind auch keine „Aktivisten.“ Wer Polizisten angreift, das Eigentum der Bürger zerstört und Andersdenkende bedroht und einschüchtert, der ist kein „Aktivist“, sondern ein Feind Demokratie und des Rechtsstaates. Es ist Zeit diese Gefahr beim Namen zu nennen und ihr mit der ganzen Härte des Rechtsstaates zu begegnen.

Lesen Sie meinen Beitrag zum organisierten Linksterrorismus im Hambacher Forst hier.

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