Pressemitteilung, 30.1.2020
Beatrix von Storch: „Kampf gegen linke Gewalt fortsetzen und auch ‚Indymedia‘ verbieten“
Die linksextreme Internet-Plattform „Linksunten.Indymedia“ bleibt verboten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Mittwoch die Klagen von fünf mutmaßlichen Betreibern des Portals ab (Aktenzeichen: BVerwG 6 A 1.19 bis BVerwG 6 A 5.19). Die Klagen seien zwar zulässig, aber nicht begründet, erklärte das Gericht.
Dazu erklärt Beatrix von Storch, stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag:
„Es ist ein Sieg für unseren Rechtsstaat, dass das linksextreme Portal ‚linksunten.indymedia‘ verboten bleibt. Als AfD-Fraktion fordern wir stets – im Gegensatz zu den roten und grünen Parteien: eine wehrhafte Demokratie bekämpft Gewalt jeglicher Art, egal ob von links, rechts oder von islamistischer Seite.
Der nächste Schritt muss sein, das ähnliche linksextreme Portal ‚Indymedia‘, das vom Verbot durch das Bundesinnenministerium nicht betroffen war, auch zu verbieten. Auf ‚Indymedia‘ tauchen Privatadressen von AfD-Politikern, aber auch von Vertretern anderer Parteien auf. Bei Brand- und Farbattacken erscheinen dort regelmäßig Bekennerschreiben. Auch diese linke Gewalt im Internet muss endlich gestoppt werden!“