Bericht aus dem Bundestag – 27.07.2018

Steuerzahlergeld für Islamisten und Israelhasser: Beim Kampf gegen Extremismus macht die Bundesregierung den Bock zum Gärtner.

Es klingt nach einem schlechten Scherz, steht aber schwarz auf weiß in einer Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der AfD-Fraktion: Ausgerechnet die von der türkischen Religionsbehörde Diyanet gesteuerte DITIB erhielt im letzten Jahr Fördermittel der Bundesregierung mit dem Zweck: „Akzeptanz fördern – Loyalität stärken – Migration akzeptieren – Anerkennung zeigen – Neues annehmen: Faktenwissen über gelungene Integration vorurteilsbelasteten Mitgliedern der Aufnahmegesellschaft vermitteln“.
 
Wie jeder weiß, fungiert die DITIB als verlängerter Arm des türkischen Despoten Erdogan in Deutschland. Nach dem sog. Putschversuch in der Türkei 2016 bespitzelten DITIB-Imame im Auftrag des türkischen Geheimdienstes Landsleute in Deutschland, die als Anhänger der Gülen-Bewegung oder als regimekritisch verdächtigt wurden. Obwohl die DITIB im Sinne Erdogans für einen repressiven Staatsislam steht, erhielt sie 2017 auch aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ Zuwendungen für die „Stärkung der Jugendarbeit“ und die „Errichtung einer Präventionshotline für DITIB Gemeinden im gesamten Bundesgebiet“.
 
Wie die Bundesregierung behauptet, fördert dieses Programm „zivilgesellschaftliches Engagement für Demokratie und gegen jede Form des Extremismus“. Tatsächlich dient es ideologischer, vor allem multikultureller Indoktrinierung. Davon profitieren neben zahlreichen linksradikalen Initiativen sogar Islamisten.
 
Neben der DITIB wurden 2017 auch der Zentralrat der Muslime (ZMD) und die Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden in Deutschland (IGS) bezuschusst. Der ZMD hat Verbindungen zur Muslimbruderschaft und die IGS zu den iranischen Ajatollahs. Die IGS ist eng mit dem Islamischen Zentrum Hamburg (IZH) verbunden, das den sog. „Al-Quds-Marsch“ unterstützt, der die Vernichtung Israels propagiert. Trotzdem erhielt die IGS von der Bundesregierung Projektmittel zur Prävention von „religiös begründeten Extremismus“.
 
Der Bock wird zum Gärtner gemacht, die Warnungen sachkundiger Kritiker ignoriert. Mit solchen Partnern wird es den von Innenminister Seehofer gewünschten „deutschen Islam“ nie geben können. Das bestätigte nun Aiman Mazyek vom Zentralrat der Muslime (ZMD), der kürzlich auf Twitter schrieb, dass es nur einen einzigen Islam gebe. Aber dieser Islam gehört nicht zu Deutschland.

 

 

Kinder auf Bestellung? – Abschaffung der Familie abwehren.
 

Die Mütter und Väter des Grundgesetzes wussten genau, warum sie Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stellten. Es ging ihnen um die Kinder, die am besten aufwachsen können, wenn die Ehegemeinschaft von Mutter und Vater beständig und verlässlich ist. Die üblen Folgen der Auflösung dieser Keimzelle der Gesellschaft und die gefährliche, totalitäre Versuchung, die Familie durch den Staat zu ersetzen, hatten sie noch sehr genau im Blick.

Im Interesse der Kinder sollte deshalb die Ehe geschützt, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein „allein der Verbindung zwischen Mann und Frau vorbehaltenes Institut“ ist.  Für die „Ehe für alle“ hätte deshalb Art. 6 des Grundgesetzes geändert werden müssen, mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehr und einer Debatte, die diesen Namen verdient hätte.

Aber die Gender-Ideologen wollen das Familienleitbild der Verfassung vergessen machen. Die Vater-Mutter-Kind-Familie soll in der neuen Welt der Patchwork-, Queer- und Retortenfamilien zu einer Option unter vielen werden. Hier bestimmen die Lifestyle-Wünsche Erwachsener, die alle Grenzen einreißen, der Ethik, des Rechts, der Natur. Die „Ehe für alle“ ist erst der Anfang. Schon fordern die Grünen, dass die lesbische Partnerin einer Mutter statt des genetischen Vaters als zweiter Elternteil in die Geburtsurkunde eingetragen werden kann. Kinder sollen also von Geburt an zwei Mütter haben.

Dass ein Kind von Geburt an zwei Väter haben könnte, erscheint noch absurder. Aber auch das könnte kommen, wenn das Verbot der Leihmutterschaft gekippt wird. Die FDP fordert das schon, ganz im Sinne des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD). Der verrät auf seiner Homepage Tricks, wie man dieses Verbot durch Ausnutzung ausländischer Rechtsverhältnisse umgehen kann. Kinder werden aus dem Ausland quasi „importiert“ und dann Prozesse geführt, um illegale Wunsch-Elternverhältnisse nachträglich zu legitimieren.

Nolens volens wird das Leihmutterschaftsverbot und damit eine grundlegende Werteentscheidung des „ordre public“ ausgehebelt. Ignoriert wird der Zweck dieses Verbots: Es soll verhindern, daß Kinder zu einer Ware degradiert werden. Daß Kinder „bestellt“, „geliefert“ und bei „Qualitätsmängeln“ wieder „abbestellt“ werden, klingt nach einem Horrorszenario, ist auf dem internationalen Leihmutterschaftsmarkt aber traurige Realität.

Es häufen sich die Fälle, in denen „Bestelleltern“ Kinder ablehnen, die nicht den Wünschen entsprechen, zum Beispiel, weil Behinderungen diagnostiziert wurden. Die Mütter werden im Stich gelassen oder sogar Abtreibungen verlangt. Frauen in wirtschaftlicher Not und Abhängigkeit werden als Brutkästen missbraucht.

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Verfassungsschutzbericht 2017: Linke Gewalt nimmt massiv zu.

Jede Demokratie lebt vom freien Austausch der Meinungen und auch vom heftigen Streit um die beste Lösung. Die ultimative Grenze, die niemand überschreiten darf, ist der Einsatz von Gewalt, um politische Ziele zu erreichen. Die Entwicklung der politischen Gewalt zeigt nach den Zahlen des gerade veröffentlichten Berichtes des Bundesverfassungsschutzes für 2017 positive und negative Tendenzen. Positiv ist, dass der Verfassungsschutz einen Rückgang der “rechtsextremistischen Gewalttaten” um 34,1 % verzeichnet. Leider gibt es auch negative Entwicklungen: Die Zahl der “linksextremistisch motivierten Gewalttaten” ist um 37,2 Prozent gestiegen.

Im Jahr 2017 wurden vom Bundesverfassungsschutz 1648 Gewalttaten registriert, die dem Linksextremismus zugeordnet werden, und 1054 Gewalttaten, die dem Rechtsextremismus zu geordnet werden.

Da sind alle Parteien gefragt, sich klar gegen jede Form von politisch motivierter Gewalt abzugrenzen. Die Polizei und die Justiz sind aufgefordert, gegen jede Form von Gewalt konsequent vorzugehen. Es gibt keine gute und keine schlechte Gewalt. Linksextreme Gewalt ist nicht besser als rechtsextreme Gewalt – Gewalt ist immer zu verurteilen. Der Schutz der demokratischen Grundrechte ist die Kernaufgabe des liberalen Rechtsstaates.

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