Berlin, 16. Juni 2015. Beatrix von Storch, Abgeordnete des EU-Parlaments, erklärt zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Vorabentscheidungsverfahren des Bundesverfassungsgerichts über das Anleihen-Aufkaufprogramm (OMT) der Europäischen Zentralbank:
„Der EuGH erlaubt der EZB, den Umfang ihres Mandats selbst zu festzulegen. Von den Verträgen gedeckte Währungspolitik ist, was die EZB Währungspolitik nennt. Damit setzt der EuGH seine unglückselige Rechtsprechung fort, sich im Zweifel stets für die Ausweitung der Regelungskompetenz der Europäischen Union auszusprechen. Dieses Gerichturteil macht einmal mehr deutlich, daß es einen von der AfD bereits geforderten Subsidiaritätsgerichtshof braucht. Dieser muss, statt „Motor der europäischen Integration“ zu sein, sich schützend vor die Bürger der Mitgliedstaaten und die Souveränität dieser Staaten zu stellen.“