Pressemitteilung, 28.04.2021
Die AfD-Abgeordneten v. Storch, Münzenmaier, Komning und Wirth legen Verfassungsbeschwerde gegen das Infektionsschutzgesetz ein
Die stellvertretenden AfD-Fraktionsvorsitzenden Beatrix von Storch und Sebastian Münzenmaier sowie der Parlamentarische Geschäftsführer Enrico Komning und der Abgeordnete Christian Wirth haben vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen das geänderte Infektionsschutzgesetz eingelegt. Christian Wirth wird die Verfassungsbeschwerden als Rechtsanwalt vor Gericht vertreten.
Beatrix von Storch: „Das ist ein Präzedenzfall auch für die Zukunft. Das Urteil wird zeigen, ob die Grundrechte wirklich unverletzlich sind oder Regierungen diese auch in anderen Situationen, etwa nach Ausrufen eines ‚Klimanotstandes‘, willkürlich außer Kraft setzen können.“
Sebastian Münzenmaier: „Die Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes schränkt die Bürger willkürlich und massiv in ihren Grundrechten ein. Wir rufen daher stellvertretend für alle Bürger das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an und erheben persönlich Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz und die darin enthaltenen Verletzungen unserer Freiheitsrechte.“
Enrico Komning: „Vor allem die in dem Gesetz vorgesehenen Ausgangsbeschränkungen schränken pauschal und unverhältnismäßig zentrale vom Grundgesetz garantierte Grundrechte wie die Freiheit der Person, die Freizügigkeit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit ein. Diesen in der Geschichte der Bundesrepublik einmaligen Angriff auf wesentliche Bestandteile unserer Verfassung werden wir nicht widerspruchslos hinnehmen. Wir sind davon überzeugt, dass das Bundesverfassungsgericht unsere Auffassung teilt und das verfassungswidrige Infektionsschutzgesetz stoppen wird.“
Christian Wirth: „Der ‚Inzidenz-Automatismus‘ ist mit dem Rechtsstaat nicht vereinbar. Er zerstört die gebotene Grenze zwischen gesetzgebender und vollziehender Gewalt.“