Blog: Behauptung des Verfassungsstaats gegenüber dem Islam – vergessene Mahnungen des verstorbenen Verfassungsrichters Ernst-Wolfang Böckenförde

Am 24. Februar verstarb der langjährige Verfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde, den Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble einen der „profiliertesten Staatsrechtler“ Deutschlands nannte, dessen Rechtsauslegung „fester Bestand unserer Rechtsordnung“ sei.

Die „Süddeutsche Zeitung“ bescheinigte ihm geradezu den „Idealtypus“ eines Juristen zu verkörpern: „Nicht konservativ und nicht progressiv, nicht liberal und nicht autoritär“, sondern „einfach gescheit“. Schäuble wie die Süddeutsche Zeitung zitierten einmal mehr das berühmte „Böckenförde-Diktum“, wonach der freiheitliche, säkularisierte Staat von Voraussetzungen lebt, „die er selbst nicht garantieren kann“.

Dieser vielzitierte Satz wird oft missverstanden in der Richtung, dass der freiheitliche Staat nichts tun könne, um seine Grundlage zu erhalten. Das ist falsch, denn es wird lediglich ausgesagt, dass er sie nicht garantieren kann. Denn Freiheit und Demokratie müssen vom Staatsvolk aus Überzeugung bejaht und unterstützt werden. Ohne dieses Freiheitsbewusstsein können seine Institutionen langfristig keinen Bestand haben. Das bedeutet aber nicht, dass er nichts für den Erhalt demokratischen Bewusstseins tun kann, z.B. durch politische Bildung.

Keinesfalls bedeutet der Satz, dass der Staat alle bedrohlichen Entwicklungen einfach laufen lassen soll. Das Scheitern „Weimars“ war für den Gelehrten Böckenförde mahnendes Beispiel für die fehlende Wehrhaftigkeit einer Demokratie. Das zeigt nicht zuletzt sein Werk „Staat, Gesellschaft, Freiheit”, aus dem das „Böckenförde-Diktum“ entstammt. Hellsichtig erkannte Böckenförde, dass sich die Bedrohungen für Freiheit und Demokratie in der Geschichte verschieben: Seine Gefahrenanalyse beschränkte sich, im Unterschied zu vielen Zeitgeistgenossen, nicht auf rechtsextreme Ideologien. Sein antitotalitärer Ansatz wandte sich ebenso gegen den Kommunismus und den Extremismus von links. Schließlich erkannte er auch die neue totalitäre Bedrohung durch das Erstarken des Islam und die Gefahren durch muslimische Massenimmigration.

So mahnte er schon 2007 in einem Aufsatz, dass der säkularisierte Staat keiner religiösen Überzeugung die Möglichkeit geben dürfe, „unter Inanspruchnahme der Religionsfreiheit und Ausnutzung demokratischer Möglichkeiten seine auf Offenheit angelegte Ordnung von innen her aufzurollen und schließlich abzubauen“.
Wenn eine Religion, aktuell der Islam, die Religionsfreiheit nicht vorbehaltlos akzeptiere, dann müsse der Staat dafür Sorge tragen, dass „diese Religion beziehungsweise ihre Anhänger in einer Minderheitenposition verbleiben“. Dies würde dann „entsprechende politische Gestaltungen im Bereich von Freizügigkeit, Migration und Einbürgerung notwendig machen.“ Darin läge dann kein „Selbstwiderspruch, sondern nur die eigene Selbstverteidigung des säkularisierten Staates“*. Seine Warnung vor der Aushöhlung liberaler Verfassungsstaatlichkeit durch muslimische Zuwanderung bekräftigte Böckenförde 2009 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung in Rezension eines einschlägigen Werks zum problematischen Verhältnis von Islam und Verfassungsstaat**.

In den aktuellen Nachrufen auf den großen Staatsrechtler Böckenförde ist von diesen Mahnungen nichts zu lesen. Sie wären für das politisch-mediale Establishment hochnotpeinlich, denn sie würden zeigen, wie absurd es ist, der AfD „Verfassungsfeindlichkeit“ vorzuwerfen, weil die AfD sich gegen den politischen Islam und die Massenzuwanderung aus islamischen Ländern wendet.

Umgekehrt wird ein Schuh draus: Wer den freiheitlich, säkularen Staat bewahren will, der muss verhindern, dass seine Voraussetzungen durch eine fortschreitende Islamisierung zerstört werden.

 

 

* (zitiert nach: „Der säkularisierte Staat: Sein Charakter, seine Rechtfertigung und seine Probleme im 21. Jahrhundert“)

** https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buecher/rezensionen/sachbuch/lukas-wick-islam-und-verfassungsstaat-religionsfreiheit-ist-kein-gottesgeschenk-1785872.html?printPagedArticle=true#pageIndex_0

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