Bericht aus dem Bundestag – 25.05.2018

Erneuter Beweis der Schädlichkeit der EU: Die Datenschutz-Grundverordnung.

Die Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, tritt heute in Kraft und bringt vom Dorfverein bis zum Großunternehmen ganz Deutschland in Aufruhr. Was darf ich noch wie veröffentlichen, was darf ich jetzt noch wem schicken usw. sind häufige Fragen. Lediglich 21,5% der Deutschen sagen, dass sie verstehen, was sich jetzt für sie persönlich ändert.

Die Verordnung ist ein typisches Beispiel dafür, was in der EU schiefläuft. In einer Demokratie sollten die Bürger nicht aus der Presse erfahren, was ihnen durch eine neue Verordnung blüht. Es sollte vor dem Beschluss eine ausführliche Debatte in der Öffentlichkeit darüber geben und die Argumente dafür und dagegen sollten abgewogen werden. Von der EU kommen Beschlüsse, die kaum ein Bürger vorher zur Kenntnis nehmen konnte – und der Bürger ist der Souverän.

Wie so oft waren die etablierten Parteien aber heimlich, still und leise an diesem Prozess beteiligt, ohne die Bürger darüber zu informieren, geschweigen denn zu befragen. Beteiligt waren Martin Selmayr (Generalsekretär der EU-Kommission, CDU), Manfred Weber (Vorsitzender der EVP-Fraktion im EU-Parlament, CSU) und Jan Philipp Albrecht (bald als Grüner Minister in Schleswig-Holstein). Angela Merkel hat das Chaos erst ermöglicht, indem sie vor einigen Jahren dem CDU-geführten Innenministerium mitgeteilt hat, dass dieses keine Bedenken gegen diese Verordnung äußern sollte.

Das muss man sich vorstellen: Merkel weist das Innenministerium an, seine Aufgabe nicht zu erfüllen. Merkels Flüchtlingsdesaster lässt grüßen. Ein typisches Beispiel, wie die Bundeskanzlerin in Deutschland gezielt die Entdemokratisierung betreibt. Machtmissbrauch als Regierungsprinzip.

Die Verantwortung für das DSGVO-Chaos liegt nicht nur bei den inkompetenten Bürokraten in Brüssel. Die politische Verantwortung für diese bürgerferne Entscheidung liegt bei der Chaos-Kanzlerin Angela Merkel.

Ich habe damals im zuständigen Ausschuss im EU-Parlament, dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, bei der namentlichen Schlussabstimmung zur Verordnung – als einziger deutscher Abgeordneter – dagegen gestimmt. Auch die CSU (Monika Hohlmeier) hat dafür gestimmt. Die FDP war nicht zugegen. Siehe hier (aufgelistet auf der Plus-Seite bedeutet Zustimmung zur DSGVO):

 

Ausländer und Zuwanderer sind deutlich überproportional kriminell.

Das „Bundeslagebild 2017 zu Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ (siehe hier) spricht eine klare Sprache. Es gibt insgesamt mehr als 30% „nichtdeutsche Tatverdächtige“ bei ungefähr 11% Bevölkerungsanteil. Ein weit überproportionaler Anteil der Täter unter den Ausländern sind wiederum „Zuwanderer“. Dies bedeutet nach Definition der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) hauptsächlich Asylbewerber, einschließlich der anerkannten. Sie begingen 8,5% der Straftaten bei weniger als 2% Bevölkerungsanteil.

Bei einzelnen Deliktgruppen, insbesondere der Gewaltkriminalität, zeigt sich die Tendenz noch deutlicher. So gibt es insgesamt zwar einen Rückgang der statistisch erfassten Eigentumsdelikte, zugleich aber eine zunehmende Zahl von Rauschgiftdelikten, Straftaten gegen das Leben und die sexuelle Selbstbestimmung (insbesondere Vergewaltigung).
 
Gerade bei diesen zuletzt stark gestiegenen Straftaten sind Migranten besonders auffällig. Hier machen Ausländer jeweils deutlich mehr als ein Drittel der Täter aus (siehe Graphik unten).

In der organisierten Kriminalität beherrschen albanische, nigerianische, serbische, kosovarische und syrische Staatsangehörigen große Teile des Rauschgifthandels und -schmuggels, der Schleuserkriminalität und der Eigentums- und Gewaltdelikte.
 
Dass die Einwanderung nach Deutschland die Innere Sicherheit bedroht, ist eine nicht wegzudiskutierende Tatsache.

 
 

Innere Sicherheit gibt es nur durch Schutz unserer Außengrenzen.

Am letzten Donnerstag fand die letzte der drei Sachverständigenanhörungen im Untersuchungsausschuss Breitscheidplatz statt. Thema war diesmal die föderale Sicherheitsarchitektur in der Bundesrepublik.

Für die Anhörung vor dem Untersuchungsausschuss waren von jeder Fraktion Sachverständige vorgeschlagen worden. Wie schon bei den vergangenen Anhörungen überwog auch dieses Mal der Anteil an Theoretikern und Professoren. Neben dem von der AfD-Fraktion benannten Berliner Polizeichef a.D. Otto Dreksler, waren die ehemaligen Präsidenten des BKA und Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) diejenigen mit praktischer Erfahrung im Bereich der Sicherheit.

Tatsächlich ist das Hauptproblem für unsere Sicherheit derzeit sehr einfach zu erkennen: Priorität Nummer 1 muss der Schutz unserer Außengrenzen sein. Jede sonstige Änderung innerhalb der Sicherheitsbehörden ist ansonsten vollkommen sinnlos.

Im Zuge der massiven Flüchtlingsströme hatte der ehemalige Innenminister de Maizière am 13. September 2015 eine mündliche Weisung an den Präsidenten der Bundespolizei gegeben, wonach Maßnahmen der Zurückweisung an der Grenze derzeit nicht zur Anwendung kommen sollen, obwohl die Asylantragsteller an der Grenze aus sicheren Drittstaaten kommen.

Diese Anweisung ist bis zum heutigen Tage nicht zurückgenommen worden. Der große Kritiker der Flüchtlingspolitik Angela Merkels, Horst Seehofer, ist nun neuer Bundesinnenminister. Bereits seit längerem nur für heiße Luft bekannt, hat Seehofer auch in diesem Fall keine Maßnahmen ergriffen. Trotz mehrmaliger Aufforderung weigert er sich geltendes Recht zu beachten und anzuwenden, die mündliche Anweisung seines Vorgängers aufzuheben und unterwirft sich der Kanzlerin. Meinen kompletten Blogbeitrag zum Thema lesen Sie hier.

 
 

Die AfD ist die einzige Partei, die das Grundgesetz wirklich bewahren will.

Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz vom Parlamentarischen Rat verkündet, dies jährte sich diese Woche zum 69. Mal. Für die richtige Interpretation des Grundgesetzes ist nicht der linke Zeitgeist entscheidend. Es muss gelten, was diejenigen gemeint haben, die das Grundgesetz geschrieben haben. Es gibt keinen Zweifel, dass die übergroße Mehrheit der Mitglieder des Parlamentarischen Rates die Position der AfD teilte, dass es ein deutsches Volk gibt, dass eine Ehe aus Mann und Frau besteht, dass das Asylrecht keine Lizenz zum ungebremsten Massenzuzug bedeuten sollte und dass Religionsgemeinschaften auf dem Boden unserer Werteordnung stehen müssen. Meine Videobotschaft zum Thema finden Sie hier.

 

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