Bericht aus dem Bundestag – 16.02.2018

Das Staatsfernsehen ist Parteienfilz pur.

Am Mittwoch, den 14.02.2018, lief für knappe eineinhalb Stunden der Film “Aufbruch ins Ungewisse” in der ARD. Das Thema lautete wie folgt: “Europa ist im Chaos versunken. Rechtsextreme haben in vielen Ländern die Macht übernommen. Aus dem demokratischen Staat, der Deutschland einmal war, ist ein totalitäres System geworden, das Andersdenkende, Muslime und Homosexuelle verfolgt.”

Der Film setzt also die dauerwährende Propaganda der Öffentlich-Rechtlichen gegen die immer stärker werdende einzige Oppositionspartei fort. Einmal mehr zeigt er auch klar und deutlich die Verfilzung und die Verstrickungen zwischen Staatsfunk und Altparteien-Politikern auf.

Christine Strobl, die Tochter von Wolfgang Schäuble, und gleichzeitig Ehefrau des baden-württembergischen Innenministers Thomas Strobl (CDU), ist verantwortlich für das Programm der ARD-Produktionsfirma Degeto mit einem Jahresetat von 400 Millionen Euro. Und so ist sie auch für die Produktion des Films „Aufbruch ins Ungewisse“ verantwortlich.

Da alle oben genannten Personen enge politische Weggefährten von Angela Merkel und Stützen ihrer Flüchtlingspolitik sind, schließt sich hier der Kreis. Das hat kein „Gschmäckle“, das ist ein politischer Skandal.

Nie war der parteipolitische Morast des öffentlich-rechtliche Fernsehens in Deutschland klarer zu sehen als bei „Aufbruch ins Ungewisse“. Es ist höchste Zeit, in die Realität aufzubrechen und die Rundfunk-Zwangsgebühr endlich abzuschaffen.

Meine Videobotschaft zum Thema finden Sie hier (auf Facebook) oder hier (auf YouTube).

 

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge während der Asyl- und Flüchtlingskrise
 
Im Zuge der Vorbereitungen für den Untersuchungsausschuss Merkel haben wir unter meiner Leitung mehrere sogenannte Kleine Anfragen an die Bundesregierung gestellt. Eine davon behandelt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) während der Asyl- und Flüchtlingskrise.
 
Schon im Zeitraum von 2010 bis zum ersten Quartal 2015 stieg die Anzahl der Asylanträge massiv an. Im Gesamtjahr 2014 lag die Zahl der Asylanträge bereits um das Vierfache höher als 2010. Trotz dieser signifikanten Steigerung wuchs die Zahl der Asylanträge pro Quartal vom ersten Quartal 2015 auf das dritte Quartal 2016 noch einmal um den Faktor drei.

Interessant ist nun, wie sich im Vergleich dazu der Personalbestand des BAMF entwickelt hat. Wir haben das BAMF nach der Anzahl der „Vollzeitäquivalente“ gefragt. Diese Zahl gibt den gesamten Personalbestand des BAMF an.
 
Wenn man nun die „Vollzeitäquivalente“ in Relation zu den Asylanträgen aufgeschlüsselt pro Quartal und Jahr als Graphik darstellt (Ausschnitt der Jahre 2013 bis 2015), sieht man eines sehr deutlich:

Von Anfang 2013 bis Ende 2015 stieg das Verhältnis von Asylanträgen zu BAMF-Personalbestand massiv, auf eine BAMF-Vollzeitstelle kamen 2015 fünf Mal mehr Asylanträge als noch 2013.

 

Die Bundesregierung behauptet nun in ihren Antwort auf unsere Kleine Anfrage: „Das BAMF war und ist trotz der hohen Arbeitsbelastung jederzeit in der Lage, die ihm zufallenden Aufgaben zu erledigen“. Dass diese Aussage nicht stimmen kann zeigt die obige Graphik deutlich.

 

Entweder war das BAMF also im Jahr 2013 personell verhältnismäßig überausgestattet (und es liegt eine Verschwendung von Steuerzahlergeld vor), oder aber es war im Jahr 2015 massiv personell unterausgestattet und mitarbeitermäßig nicht in der Lage den Migrationsstrom angemessen zu bearbeiten und damit zu bewältigen. Diese Vermutung liegt deutlich näher und zeigt, dass die Behauptung der Bundesregierung nicht stimmen kann.

 
 
Völlig verfehlte Prioritätensetzung durch die Regierung bei asylbedingten Ausgaben
 

Eine weitere Kleine Anfrage unseres Untersuchungsausschusses behandelte die Beobachtung von Migrationsbewegungen und präventive Maßnahmen. Seit dem Jahr 2012 hat die Bundesregierung insgesamt 2,165 Milliarden Euro (davon 720 Mio. EUR in 2017) für Maßnahmen der humanitären Hilfe in Syrien und dessen Nachbarländern ausgegeben. Dazu kommen weitere 3 Milliarden Euro (davon eine Milliarde EUR in 2017) für Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit. Seit 2014 gab Deutschland noch 110,5 Millionen Euro für Stabilisierungsmaßnahmen in Syrien. Hinzu kommt noch eine „substantielle“ Unterstützung des Welternährungsprogramms und eine „signifikante“ Förderung des UN-Flüchtlingshilfswerks.

 

Insgesamt betragen die Ausgaben Deuschlands für Syrien und seine Nachbarländer also 5,275 Milliarden Euro seit 2012 für Stabilisierungsmaßnahmen, humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit plus nicht näher genannte Unterstützung für Welternährungsprogramm und UN-Flüchtlingshilfswerk. Wie massiv die Diskrepanz zu den im Inland ausgegebenen asylbedingten Belastungen ist, zeigt die folgenden Graphik sehr deutlich:
 
 
Die Finanzierungsverantwortung für asylbedingte Leistungen liegt bei den Ländern und Kommunen. Dennoch gibt allein der Bund zweistellige Milliardenbeträge dafür aus, Länder und Kommunen finanziell zu entlasten. So betrugen beispielsweise für 2016 die asylbedingten Kosten und Belastungen für den Bundeshaushalt 20,45 Milliarden Euro. Allein im Jahr 2016 gab also allein der Bund viermal mehr Geld für asyl- und migrationsbedingte Leistungen aus, als er seit 2012 für humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit in Syrien und dessen Nachbarländern ausgab.
 
Da das Geld in den Regionen vor Ort deutlich sinnvoller und effizienter zur Hilfe von Menschen in Not eingesetzt werden kann, zeigt sich hier ein deutliches Versagen der Bundesregierung.

 

Hätte man auch nur einen Bruchteil der dutzenden Milliarden Euro, die im Inland für Asylbewerber, Flüchtlinge und andere Migranten flossen, zielgerichtet in deren Herkunftsländer ausgegeben, wären hunderttausende davon gar nicht erst nach Deutschland gekommen.

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