Das Staatsfernsehen ist Parteienfilz pur.
Am Mittwoch, den 14.02.2018, lief für knappe eineinhalb Stunden der Film “Aufbruch ins Ungewisse” in der ARD. Das Thema lautete wie folgt: “Europa ist im Chaos versunken. Rechtsextreme haben in vielen Ländern die Macht übernommen. Aus dem demokratischen Staat, der Deutschland einmal war, ist ein totalitäres System geworden, das Andersdenkende, Muslime und Homosexuelle verfolgt.”
Der Film setzt also die dauerwährende Propaganda der Öffentlich-Rechtlichen gegen die immer stärker werdende einzige Oppositionspartei fort. Einmal mehr zeigt er auch klar und deutlich die Verfilzung und die Verstrickungen zwischen Staatsfunk und Altparteien-Politikern auf.
Christine Strobl, die Tochter von Wolfgang Schäuble, und gleichzeitig Ehefrau des baden-württembergischen Innenministers Thomas Strobl (CDU), ist verantwortlich für das Programm der ARD-Produktionsfirma Degeto mit einem Jahresetat von 400 Millionen Euro. Und so ist sie auch für die Produktion des Films „Aufbruch ins Ungewisse“ verantwortlich.
Da alle oben genannten Personen enge politische Weggefährten von Angela Merkel und Stützen ihrer Flüchtlingspolitik sind, schließt sich hier der Kreis. Das hat kein „Gschmäckle“, das ist ein politischer Skandal.
Nie war der parteipolitische Morast des öffentlich-rechtliche Fernsehens in Deutschland klarer zu sehen als bei „Aufbruch ins Ungewisse“. Es ist höchste Zeit, in die Realität aufzubrechen und die Rundfunk-Zwangsgebühr endlich abzuschaffen.
Meine Videobotschaft zum Thema finden Sie hier (auf Facebook) oder hier (auf YouTube).
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge während der Asyl- und Flüchtlingskrise
Im Zuge der Vorbereitungen für den Untersuchungsausschuss Merkel haben wir unter meiner Leitung mehrere sogenannte Kleine Anfragen an die Bundesregierung gestellt. Eine davon behandelt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) während der Asyl- und Flüchtlingskrise.
Schon im Zeitraum von 2010 bis zum ersten Quartal 2015 stieg die Anzahl der Asylanträge massiv an. Im Gesamtjahr 2014 lag die Zahl der Asylanträge bereits um das Vierfache höher als 2010. Trotz dieser signifikanten Steigerung wuchs die Zahl der Asylanträge pro Quartal vom ersten Quartal 2015 auf das dritte Quartal 2016 noch einmal um den Faktor drei.
Interessant ist nun, wie sich im Vergleich dazu der Personalbestand des BAMF entwickelt hat. Wir haben das BAMF nach der Anzahl der „Vollzeitäquivalente“ gefragt. Diese Zahl gibt den gesamten Personalbestand des BAMF an.
Wenn man nun die „Vollzeitäquivalente“ in Relation zu den Asylanträgen aufgeschlüsselt pro Quartal und Jahr als Graphik darstellt (Ausschnitt der Jahre 2013 bis 2015), sieht man eines sehr deutlich:
Völlig verfehlte Prioritätensetzung durch die Regierung bei asylbedingten Ausgaben