Bericht aus dem Bundestag – 26.01.2018

Untersuchungsausschuss Merkel: Wir bleiben dran.

Die Aufarbeitung der Hintergründe des Asyl-Desasters, in dessen Folge 1,5 Millionen illegale Migranten nach Deutschland gekommen sind, ist ein zentrales politisches Anliegen unserer Bundestagsfraktion. Deshalb arbeitet eine Arbeitsgruppe der AfD-Fraktion unter meinem Vorsitz intensiv daran, die notwendigen Informationen zusammen zu tragen und den Antrag für einen Untersuchungsausschuss Merkel vorzubereiten.

Es ist sicher, dass dieser Untersuchungsausschuss eklatante Fehler von Angela Merkel und ihrer Bundesregierung ans Licht bringen würde. Merkels Grenzöffnung im Herbst 2015 und die gravierenden Folgen stehen für das größte politische Versagen in der Geschichte der Bundesrepublik. Die Antwort auf die Frage, wie es dazu kommen konnte, ist von großer politischer, rechtlicher und historischer Bedeutung.
 
Die Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist der Nachweis, dass die Aufarbeitung nicht durch die normalen Instrumente parlamentarischer Arbeit aufgearbeitet werden können. Deshalb arbeiten wir als Vorbereitung für den Antrag daran, die Hintergründe der Flüchtlingskrise und der Entscheidungen der Bundesregierung in den Jahren 2015/16 mit Anfragen an die Bundesregierung so weit aufzuarbeiten, wie es unsere Möglichkeiten als Parlamentarier zulassen. Die Erkenntnisse aus diesen Anfragen werden in unseren Antrag einfließen. Des Weiteren sichten wir Protokolle und Dokumente, die uns als Parlamentarier zugänglich sind. (Die Welt hat am 15.1.2018 darüber berichtet

Es geht uns nicht um einen Schnellschuss, sondern um sorgfältige Vorbereitung. Der Antrag muss so gut vorbereitet sein, dass sich auch andere Parteien der Forderung nach einem Merkel-Untersuchungsausschuss nicht entziehen können. Dann muss auch die FDP Farbe bekennen, die sich im Wahlkampf unserer Forderung angeschlossen hatte. 

Rechtsgrundlage für Merkels Politik weiterhin ungeklärt.

Selbst der renommierte Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages konstatierte in einer Ausarbeitung, dass die Bundesregierung sich bis heute verweigert Auskunft darüber zu geben, auf welcher rechtlichen Grundlage die Einreise der Migranten ab dem 04. September 2015 erfolgte. Für den Bundestag selbst wohl noch wichtiger ist aber die Frage, ob unser Bundesparlament bei einer so gravierenden Frage nicht hätte zustimmen müssen.

 

Warum agiert die deutsche Bundesregierung so unvernünftig im europäischen Vergleich?
 

Das Thema „Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte“, also von Migranten, deren Asylbescheide abgelehnt wurden oder die nicht nach Regeln der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt wurden, bewegt in diesen Tagen viele Menschen, auch jenseits der GroKo-Verhandler. Eingeführt im August 2015 und zu Recht – furchtsam ob der Konsequenzen – wieder ausgesetzt im März 2016, stellen es CDU/CSU und SPD so dar, als sei es ein unbedingtes Menschenrecht und möglichst umfassen umzusetzen. Andere EU-Staaten sehen es jedoch ganz, ganz anders. Man schaue dafür nur nach Finnland, Schweden oder auch Großbritannien.

In Finnland  muss der dort lebende Verwandte ein ausreichendes Einkommen nachweisen. Falls von dem Antragsteller  Gefahren ausgehen, ist zu prüfen, ob ein familiäres Zusammenleben in einem Drittstaat möglich ist. In Schweden, dem Mekka unserer Multikulturalisten besteht der Anspruch auf Familienzusammenführung nur dann, wenn der schon in Schweden Lebende genügend eigenes Vermögen und angemessenen Wohnraum nachweisen kann. Für seit Dezember eingereiste Migranten besteht grundsätzlich sogar kein Anrecht mehr.

Und in Großbritannien? Der subsidiär Schutzberechtigte muss mindestens 18 Jahre alt sein, eine fünfjährige Aufenthaltserlaubnis haben, und für den Nachzug von Kindern muss die Sicherung des Lebensunterhaltes nachgewiesen werden. Auch Deutschland kannte einmal solche oder ähnliche Bedingungen, die dann im Sommer 2015 ersatzlos gestrichen wurden. Klar ist wohl: Die Mini-GroKo in spe wird letztlich eine Regelung verabschieden, die sich nicht an der Vernunft anderer EU-Staaten orientiert.

 
 
EU-Recht fördert Masseneinwanderung

Es gilt für einige Juristen und alle EU-Politiker als feststehende Tatsache, dass das EU-Recht das Grundgesetz überlagert; dass nationale Recht habe nur noch Spielraum in der Ausgestaltung des Unionsrechts. So stellte sich  der EuGH in einem rechtssetzenden Präzedenzurteil auf die Seite eines Klägers, der zusammen mit Hunderten anderen gewaltsam die Grenzsicherungen der spanischen Enklave Melilla in Nordafrika durchbrochen hatte.In der Folge gefangen genommen und dann mit seinen Mit-Durchbrechern nach Marokko zurückgebracht, klagte er dagegen vor dem Gericht in Luxemburg. Die Richter sahen in der Handlungsweise Spaniens einen Verstoß gegen das Verbot der Massenausweisung. Dies bedeutet in der Konsequenz: Personen, die in Gruppen illegal und/oder gewaltsam in EU-Territorium eindringen, können nicht ohne weiteres  wieder ausgewiesen werden. Unser Grundgesetz muss wieder über dem EU-Recht stehen.

 

„Feierstunde“ im Bundestag zur 55. Jährung des Élysée-Vertrages
 

Diesen Montag fand im Deutschen Bundestag eine außerplanmäßige Plenarsitzung zur „Feier“ des 55. Jahrestages des Élysée-Vertrages statt. Dieser deutsch-französische Freundschaftsvertrag, unterschrieben von Konrad Adenauer und Charles de Gaulle, war eine gute Sache nach all den vorherigen Gräueln zwischen beiden Ländern. In der aktuellen „Feierstunde“ wurde er allerdings missbraucht, um den Weg für noch mehr EU-Sozialismus zu ebnen. Besonders Charles de Gaulle hatte immer ein Europa der Vaterländer als Ziel, ein Ideal, dem sich auch die AfD verpflichtet.

Nun soll aber, vorangetrieben durch den französischen Präsidenten Emmanuel Macron die EU noch zentralisierter und sozialistischer werden. Vorschläge wie eine vollendete Bankenunion, eine gemeinsame Unternehmensteuerreform und eine europäische Verteidigungsarmee liegen auf dem Tisch und sollen möglichst schnell umgesetzt werden. Das ist ein eklatanter Rückschritt was die nationale Souveränität Deutschlands angeht, aber auch für den Rechtsstaat und das Subsidiaritätsprinzip. Europa muss zu seinen Wurzeln zurückkehren: Ein Kontinent der Freiheit und eine Einheit in der Vielfalt zu sein!

 

Ausblick auf die nächste Plenarwoche

Nächste Woche ist wieder Plenarwoche. In den Plenarsitzungen ab Mittwoch, dem 31. Januar wird es unter anderem um die Themen EU-Währungsfonds, Reform des Europäischen Asylsystems, Sanktionen gegen Russland und auch die doppelte Staatsbürgerschaft gehen. Auch eine Befragung der Bundesregierung wird stattfinden. Selbstverständlich werden sie mehr darüber in meinem nächsten Bericht aus Berlin erfahren.

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