Pressemitteilung, 15.6.2022
Beatrix von Storch, MdB, erklärt zum Urteil des AfD-Bundesschiedsgerichtes:
“Die Angriffe auf mich im Zusammenhang mit den Berliner Delegierten für den AfD-Bundesparteitag sind faktisch falsch und politisch motiviert. Das Urteil des Bundesschiedsgerichtes erging ohne Anhörung der Parteien oder von Zeugen durch das BSG in einem – nicht angeordneten – schriftlichen Verfahren, ergo: es leidet bereits an Verfahrensmängeln.
Schwerer wiegt jedoch das Folgende: Ich war auf dem Parteitag Delegierte und nicht der Versammlungsleiter. Aber auch der Versammlungsleiter hat die Delegiertenliste nicht ‘manipuliert’. Er hat die Versammlung ordnungsgemäß geleitet und die Delegiertenvorschlagsliste ordnungsgemäß geführt. Er hat keine Kandidaten nach Schließung der Vorschlagsliste dieser noch hinzugefügt.
Das Urteil des Bundesschiedsgerichtes öffnet der missbräuchlichen Anfechtung von Delegiertenlisten nun aber Tür und Tor: Ein Kandidat, wie hier der Kandidat F., der an der Wahl teilnimmt, sich selbst wählt, seine Wahl durch abfotografieren seines Wahlzettels selbst dokumentiert und verbreitet, kann nach der Wahl trotzdem sagen, er habe gar nicht antreten wollen und damit die gesamte Wahl anfechten und die komplette Liste kippen. ‘Grotesk’ beschreibt diesen Vorgang nicht hinreichend.
Das Urteil macht zudem eine Redezeit für jeden der über 90 Bewerber von fünf Minuten zur Voraussetzung einer wirksamen Wahl. Dieser Vorgang alleine hätte etwa 7,5 Stunden in Anspruch genommen. Auf dieser Grundlage sind wohl nur die wenigsten in Riesa anwesenden Delegierten wirksam gewählt. In Brandenburg beispielsweise konnten die Kandidaten sich nur mit Namen und Kreisverband ‘vorstellen.’“