Pressemitteilung, 1.6.2022
Beatrix von Storch: „Geplanter IS-Terror zeigt die Notwendigkeit von Abschiebungen islamistischer Gefährder und Täter“
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat fünf Männer aus Tadschikistan als IS-Terroristen zu mehreren Jahren Haft verurteilt. Die Tadschiken sollen auf Anweisung führender IS-Terroristen mindestens einen Anschlag vorbereitet haben. Dazu standen die verurteilten Terroristen ab 2019 in Kontakt mit einem führenden IS-Mitglied in Afghanistan.
Beatrix von Storch, stellvertretende Bundessprecherin der AfD, erklärt:
„Während SPD-Innenministerin Faeser permanent von der „Gefahr von rechts“ als größter Bedrohungen für unser Gemeinwesen schwadroniert, besteht weiterhin die Gefahr des radikal-islamischen Terrorismus, wie das Düsseldorfer Urteil gegen die IS-Terroristen zeigt. Aber radikalisierte Muslime als anhaltende Gefahr für unsere Sicherheit darzustellen, passt nicht in das Multi-Kulti-Einwanderungsweltbild der Genossin. Wahrscheinlich werden die Täter auch nicht abgeschoben, weil den Terroristen eine Abschiebung nicht zumutbar sei. Aber die Planung des nächsten IS-Terroranschlags durch Terroristen und Gefährder ist der deutschen Gesellschaft wohl zumutbar. Damit haben Multi-Kulti-Propagandisten wie Faeser kein Problem. Als AfD fordern wir klar: Abschieben, um terroristische Bedrohungen und Gefahren durch Islamisten zu verhindern. Denn Abschiebungen sind sinnlos, wenn die Abgeschobenen kurzerhand wieder einreisen können.“