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23.05.2222, 7.43

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Der schwedische Klima-Extremist Andreas Malm darf im SPIEGEL ganz offen zur Gewalt aufrufen. Der SPIEGEL veröffentlicht am 22. Mai seinen Aufruf zum Terrorismus unkommentiert. Malm erklärt, der Ausstieg aus der fossilen Energie sei nur noch mit Gewalt zu erreichen: „Wir brauchen keine großen Konzepte, um zu erkennen, dass jetzt nur Sabotage und Sachbeschädigung helfen.“ Malms befürwortet das „Luftablassen aus den Reifen von SUV“, Luftballons in der Nähe von Flughäfen steigen zu lassen, „um den Flugverkehr zu stören“, die Blockade des Straßenverkehrs und Angriffe auf kritische Infrastruktur und die Energieversorgung. Dies seien aber nur „kleine Nadelstiche“. Die bereits ausgeübte Gewalt reicht ihm nicht aus. Er fordert stattdessen eine „unerbittliche Verschärfung der Aktionen.“ Er schreibt: „Je weiter die Erderwärmung voranschreitet, desto mehr Menschen dürften das Gefühl haben, dass mehr getan werden muss. Sabotage als Massenbewegung beginnt damit, dass einige wenige, den ersten Schritt machen.“ Zwar lehnt er ab, „Kohlebergleute anzugreifen oder Ölmanager zu ermorden“, aber nicht aus moralischen Gründen, sondern weil das dem „Klimakampf schweren Schaden zufügen würde.“ Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die massenhafte Sabotage von Verkehr, Energieproduktion und lebenswichtiger Infrastruktur Menschen das Leben kosten wird. In ganz Deutschland „kleben“ sich sogenannte Klima-Aktivisten von der Weltuntergangssekte „Letzte Generation“ an den Straßen fest und blockieren den Berufsverkehr. Die Folge ist nicht nur dass zehntausende steuerzahlender Bürger nicht zur Arbeit kommen, sondern auch dass Krankenwagen festsitzen und Kranke und Verletzte nicht behandelt werden konnten. Es handelt sich eindeutig um einen Aufruf mit dem Ziel zur Gewalt anzustacheln. Das erfüllt den Straftatbestand zur öffentlichen Aufforderung zu einer Straftat gemäß §111 des Strafgesetzbuches. Klima-Extremisten wie „Ende Gelände“ und „Letzte Generation“ sind terroristische Vereinigungen, denn ihnen geht es darum, mit Anschlägen Schrecken zu erzeugen und damit ihre politischen Ziele durchzusetzen. Während Kritik an der Klima- und Flüchtlingspolitik als „Hass-Rede“ in den sozialen Medien gelöscht wird, darf im wichtigsten deutschen Nachrichtenmagazin ganz offen zum Öko-Terrorismus aufgerufen werden. Der Spiegel distanziert sich nicht mit einem Satz davon. Es ist Zeit, dass die Politik und der Rechtsstaat ihre Scheuklappen abnehmen und endlich handeln. Straftaten und der Aufruf zu Straftaten müssen konsequent geahndet werden. Klima-Organisationen, die Straftaten begehen und rechtfertigen, wie zum Beispiel auch Greenpeace, müssen die Gemeinnützigkeit entzogen und bei einer weiteren Radikalisierung als terroristische Vereinigungen verboten werden. ... See MoreSee Less
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Beatrix von Storch

19.05.2222, 5.00

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Der Bundestag diskutiert Sterbehilfe: Ein warnendes Beispiel sind die Niederlande. Dort sind bereits 4 % aller Sterbefälle Folge von Sterbehilfe. Das ist ein Drittel der Menschen, die dort offiziell an und mit Corona gestorben sind. Schwer demente Patienten dürfen, soweit sie eine Patientenverfügung unterschrieben haben, dort nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofes auch dann getötet werden, wenn sie sich non-verbal dagegen wehren. Und in Deutschland? Nach dem Diskussionspapier des Bundesministeriums für Gesundheit sollen demnächst schon 15-jährige einen „selbstbestimmten Entschluss zur Selbsttötung“ treffen können. Minderjährigen unter 18 dürfen keine Zigaretten kaufen aber sollen gewerbliche Suizidhilfe in Anspruch nehmen dürfen. Europa hat seinen moralischen Kompass verloren. ... See MoreSee Less
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Beatrix von Storch

17.05.2222, 8.15

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Im Bundestag wirbt ein linksextremistischer sog. Klimaschützer für Sabotageaktionen. Ein Mitglied der „Klimaschutzbewegung Extinction-Rebellion“ hat im Petitionsausschuss des Bundestags die Sabotage von kritischer Infrastruktur verteidigt. „Zivile Sabotage finde ich ganz interessant, ganz spannend“, erklärte der ehemalige Sprecher der extremistischen Organisation, Tino Pfaff, auf eine Nachfrage der AfD-Fraktion, die ihn gefragt hatte, ob er sich von ähnlichen Äußerungen in der Vergangenheit distanziere. ... See MoreSee Less
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Beatrix von Storch

16.05.2222, 7.56

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Causa Berliner Delegierte – Landesvorstand Berlin legt einstimmig Rechtsmittel einDer Berliner Landesvorstand hat einstimmig Rechtsmittel gegen das Schiedsgerichtsurteil des Landesschiedsgerichtes Berlin eingelegt, mit dem dieses die Berliner Delegiertenliste verworfen hat. Grund ist: Das Urteil ist offenkundig unhaltbar. Hier die wichtigsten Argumente des Gerichtes und die Gegenbeweise:1. Der schwerwiegendste Vorwurf lautet: Der Versammlungsleiter habe nach Schließung der Bewerberliste dieser Liste noch drei weitere Namen hinzugefügt. Das Gericht schreibt: „Das Hinzufügen der drei Bewerber auf die Wahlliste stellt sowohl einen schweren als auch irreparablen Wahlfehler dar.“ Es handele sich „um eine unzulässige Änderung einer bereits vom Parteitag geschlossenen Bewerberliste.“ Obgleich dieser Vorwurf im Zentrum der Begründung des Urteils steht, gibt das Gericht selbst zu, dass diese vom Antragsgegner bestrittene Behauptung nicht bestätigt, also: nicht bewiesen ist. Im Gegenteil: es wurde sogar der – nicht erforderliche – Beweis erbracht, dass niemand nach Schließung der Bewerberliste dieser noch hinzugefügt worden ist. Die eidesstattliche Versicherung des Versammlungsleiters ist eindeutig. Diese lautet im Wortlaut: „Als alle Selbstvorschläge erfasst waren, wurden nach korrekter Wortmeldung eines stimmberechtigten Mitglieds noch weitere Bewerber ergänzt, die zuvor vorgeschlagen worden sind, aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht neben den Selbstvorschlägen namentlich auf der Bewerberliste schriftlich erfasst worden waren. Alle genannten Vorschläge lagen jedoch vor, bevor die Bewerberliste von mir geschlossen worden ist.“ 2. Des Weiteren wird die Behauptung aufgestellt, der Versammlungsleiter habe eine „allgemeine Anordnung“ erlassen, die ein „Bewerbungsverfahren“ festgeschrieben habe, nämlich das Erfordernis des persönlichen Vorstelligwerdens jedes Bewerbers unter Vorlage einer ID-Karte. Es soll den Delegierten also verwehrt gewesen sein, Dritte vorzuschlagen. Das angeordnete „Bewerbungsverfahren“ hätten die drei „nachträglich“ ergänzten Bewerber nicht durchlaufen. Diese Behauptung wird widerlegt durch das Protokoll der Sitzung, dass dazu wörtlich ausführt: „Der Versammlungsleiter erklärt, dass sich alle Personen, die kandidieren möchten, beim VL an der Bühne anstellen möchten, um sich unter Nachweis einer ID auf die Bewerberliste setzen zu lassen. Des Weiteren haben stimmberechtigte Delegierte die Möglichkeit, Kandidaten beim VL vorzuschlagen.“3. Bedauerlich ist der Vortrag des Gerichtes, einer der drei „nachträglich“ ergänzten Bewerber habe gar nicht kandidieren wollen. Der Bewerber hat an der Wahl teilgenommen und seinen Wahlzettel fotografiert und verteilt: Er hat sich selbst gewählt. Im allein entscheidenden Moment (ausweislich des Protokolls um 13:20 Uhr) fragt der Versammlungsleiter, „ob es auf der Liste stehende Personen gibt, die nicht kandidieren möchten“. Hierzu schweigt der Bewerber. Auf die Tatsache, dass er am Abend nach der Wahl oder zu anderen Zeitpunkten bekundet haben soll, nicht habe antreten zu wollen, kommt es erkennbar nicht an.Fazit:• Es wurde durch Eidesstattliche Erklärung des Versammlungsleiters der Beweis erbracht, dass niemand nach der Schließung der Bewerberliste dieser noch hinzugefügt worden ist.• Das Protokoll der Sitzung zeigt eindeutig, dass Delegierte auch von Dritten vorgeschlagen werden durften und es kein „Bewerbungsverfahren“ mit persönlicher Vorlage einer ID-Karte, wie das Gericht unterstellte, bedurfte. • Die Behauptung des Gerichts, ein nachträglich ergänzter Bewerber habe gar nicht kandidieren wollen, wird durch den Umstand widerlegt, dass der Betreffende sich selbst gewählt und seinen Wahlzettel sogar fotografiert und verteilt hat. Das LSG läßt die wesentlichen Teile des vorgetragenen und unter Beweis gestellten Sachverhaltes fast vollständig außer Acht. Darum begrüße ich es, dass der Berliner Landesvorstand das Urteil in der zweiten Instanz dem Bundesschiedsgericht zur Entscheidung vorlegen wird. ... See MoreSee Less
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16.05.2222, 7.15

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Trotz jahrelanger Indoktrination durch linksgrüne Politiker und Mainstreammedien: Eine große Mehrheit der Deutschen sagt, Familie mache sie glücklich. Rund 79 Prozent sind dieser Meinung, wie eine Insa-Erhebung im Auftrag der Bild-Zeitung ergab. „Die Familie wird von jedem Einzelnen, aber auch von der Gesellschaft insgesamt mehrheitlich als das stabile Fundament angesehen“, gab das Insa-Institut bekannt. ... See MoreSee Less
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